Dank dem Gesetz Nr. 76 vom Mai 2016 können auch in Italien zivilrechtliche Lebenspartnerschaften gegründet werden. Auch dafür können wir die Vollmacht des Standesbeamten einholen und somit gleichzeitig mit der standesamtlichen Gründung der Lebenspartnerschaft eine freie Trauungszeremonie zelebrieren.
Auch in diesem Fall kann man, wenn die Gemeindeverwaltung es vorsieht, alles in einer privaten Location abhalten, die von der Gemeinde zum Standesamt erklärt wurde. Jede Gemeinde legt die Tage, Tageszeiten und die Kosten fest. Aus diesem Grund ist es immer nötig sich bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung über die genauen Modalitäten zu informieren.
Falls die erwählte Location nicht von der Gemeindeverwaltung für gesetzlich anerkannte Trauungen vorgesehen ist, besteht jedoch die Möglichkeit eine zivile Zeremonie vor Ort und die standesamtliche Gründung der Lebenspartnerschaft im Rathaus durchzuführen. Letzteres ist derzeitige Praxis in vielen europäischen Ländern, wo es obligatorisch ist, den bürokratischen Teil vom persönlichen, geistlichen oder religiösen Teil zu trennen.
Abgesehen von diesen Details, ist es uns wichtig, alle Werte ans Licht zu bringen die dem Paar am Herzen liegen, mit Gesten und Symbolen, die für sie stehen, ihnen zu helfen ihre Absichten kundzutun und ihre zukünftigen Projekte zu teilen. Das in der Gegenwart von Freunden und Verwandten zu tun, die somit Zeugen dieser Versprechen werden, ist besonders wertvoll und gibt dem Paar die Unterstützung und den Segen, die eine große Liebe verdient.
Wir werden Sie mit Freude begleiten und unterstützen.